Zuchtstall Kugelmühle

Deckbedingungen

Dauer

  1. Die Decksaison beginnt am 01. April eines jeden Jahres und endet am 30. September. Frühere oder spätere Termine sind auf Nachfrage evtl. möglich.

Deckhygiene

  1. Der Stutenbesitzer garantiert mit seiner Anlieferung seiner Stute ihren einwandfreien Gesundheitszustand, Freiheit von ansteckenden Krankheiten und Seuchen, dass sie frisch entwurmt und ohne Hufbeschlag (Eisen) ist und über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt.

  2. Da uns die Gesundheit Ihrer Stuten und unserer Hengste sehr am Herzen liegt, achten wir sehr auf Deckhygiene !!!
    Bei Anlieferung der Stute ist eine Cervix-Tupferprobe mit negativem bakteriologischem Befund sowie negativem Nachweis auf CEM (contagiöse equine Metritis), die nicht älter als 4 Wochen sein darf. Zusätzlich ist ein Klitoris-Tupfer mit negativem CEM-Befund erforderlich. Die Tupferprobe muss in der Rosse entnommen worden sein. Da das Ergebnis erst nach ca. 14 Tagen vorliegt, sollte die Stute rechtzeitig vor Beginn der Deckperiode getupfert werden.

  3. Die Stuten werden nur an der Hand gedeckt!  Wir empfehlen eine vorherige Follikelkontrolle mittels Ultraschall, um den optimalen Deckzeitpunkt des Eisprungs zu ermitteln.

  4. Wir nehmen keine Stuten auf die einen Virusabort oder in deren Stall andere Stuten einen Virusabort hatten.

  5. Eigenheiten, Unarten, Allergien und Futterunverträglichkeiten sind dem Hengstbesitzer unverzüglich mitzuteilen um die Stute bestmöglichst unterbringen zu können. Bösartige und geschlechtskranke Stuten sind von der Bedeckung ausgeschlossen.    

Unterbringung  

  1. Die Stute wird bestmöglichst untergebracht, gepflegt und gefüttert.

  2. Die Stute sollte auf ganztägigen Weidegang vorbereitet sein, ansonsten Weidestatus mitteilen.

  3. Im Falle von Krankheiten und Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet wird, zieht der Hengsthalter nach eigenem Ermessen, im Auftrag und zu Lasten des Stutenbesitzers einen Tierarzt hinzu.  

Decktaxe/Stallgeld

  1. Die Decktaxe ist bei Anlieferung, Pensionskosten bei Abholung der Stute zu entrichten. Eine Rückerstattung von Decktaxe und Pensionskosten bei Nichtträchtigkeit, Resorption, Fehlgeburt oder Totgeburt ist ausgeschlossen.

  2. Sollte eine Stute, nach Bedeckung in der laufenden Decksaison nicht tragend geworden sein, so gewähren wir in der darauffolgenden Decksaison eine kostenlose Nachbedeckung. Dieser Anspruch kann nicht weitergegeben, übertragen oder verkauft werden. Steht ein Hengst im Verlauf der Decksaison oder bei einer Nachbedeckung im Folgejahr nicht zur Verfügung, so muss der Stutenbesitzer auf einen anderen Hengst ausweichen. Er erlischt, wenn die von einem unserer Hengste bedeckte Stute verkauft wird. Im Falle von Nichtträchtigkeit einer Stute, ist uns dies bis spätestens 30.September der jeweiligen Decksaison durch den Tierarzt des Stutenbesitzers schriftlich mitzuteilen. Sollte diese Bescheinigung bis 30.September nicht vorliegen, gehen wir davon aus, dass die Stute tragend ist und der Anspruch erlischt.

  3. Pensionstagegeld beträgt 8 Euro täglich, für Stuten mit Fohlen 10 Euro täglich. Bei längerem Aufenthalt ist eine Monatspauschale nach vorheriger Absprache evtl. möglich.

  4. Die Aushändigung eines Deckscheins erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung.  

Haftung

  1. Der Eigentümer/Besitzer der eingestellten Stute versichert, dass das Risiko aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht (§ 833 und § 834 BGB) abgedeckt ist. Er verpflichtet sich den Zuchtstall von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.

  2. Die Haftung des Zuchtstalles für Schäden, die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim Stutenbesitzer/Eigentümer oder deren Beauftragten entstehen. Dies gilt auch für etwaige, durch den Hengst auf die Stute übertragenen Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt. Insbesondere wird jede Ersatzpflicht aus den § 833 und§ 834 BGB, auch für sämtliche Personen, die aus Anlass des Deckaktes oder der Einstellung für den Zuchstall tätig werden (§ 278 und § 831 BGB) ausgeschlossen.

Anerkennung

Die Deckbedingungen gelten als anerkannt, wenn die Einstellung erfolgt oder die Stute zum Hengst geführt wird.

Quelle: http://www.freizeitpartner-pferd.com/deckbedingungen.html

Kurze Information zu CEM:

Die Kontagiöse Equine Metritis (CEM) ist eine hoch ansteckende, bakterielle Infektion des Genitaltraktes des Pferdes und kann bei einem Ausbruch der Erkrankungen zu starken Fruchtbarkeitseinbussen und Aborten in den Pferdebeständen führen. Auf Grund der Tatsache das keimtragende Stuten und Hengste symptomlos sein können, ist eine gewissenhafte und intensive Prophylaxe in der Pferdezuchtpopulation sinnvoll und anzuraten.

Quelle: http://www.martens-roewer.de/wissenswertes--news/wissen-fuer-pferdebesitzer/cem/index.html 

Kontakt

Verena Ditz
Kugelmühlweg 1
91734 Mitteleschenbach